Am vergangenen Donnerstag, 30. April haben sich Bund und Länder getroffen, um über weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen zu beraten. Leider sind die Hoffnungen, dass es Beschlüsse bzgl. des organisierten Sports gibt, enttäuscht worden. Wir hatten so etwas schon befürchtet und daher proaktiv Kontakt mit der Stadt Lüdinghausen aufgenommen, um das Rudern zumindest als Individualsport wieder betreiben zu können. Hierzu gibt es gute Nachrichten: Rudern ist unter Auflagen im Einer und Zweier ab sofort für uns wieder möglich. Welche das konkret sind, erfahrt ihr weiter unten.

Wir dürfen uns glücklich schätzen, dass die Kommunen bei uns so entschieden haben. Ein aktuelles Beispiel aus Meschede belegt, dass dies keine Selbstverständlichkeit ist! Das dortige Ordnungsamt hat dem RC Meschede das Rudern auf dem Hennesee weiterhin mit Verweis auf die Coronaschutzverordnung verboten, obwohl dem Amt bekannt war, dass es in anderen Orten Ausnahmegenehmigungen von Ordnungsämter gibt (z.B. Duisburg, Münster und Essen-Kettwig).

Auch wenn am Donnerstag keine Lockerungen für den organisierten Sport beschlossen wurden, so ist dies wohl nun als Thema für das nächste Treffen am 6. Mai vorgemerkt. Mit einer allgemeinen Aufnahme des Vereinssport ist aber nicht zu rechnen. Stattdessen werden vermutlich Leitplanken verabschiedet, die vom DOSB im Allgemeinen und vom DRV im Speziellen entwickelt wurden. Wir befassen uns bereits heute damit, wie wir diese umsetzen können. Eines ist aber schon absehbar: Es wird einiges an organisatorischen Aufwand auf uns zukommen, den wir nur gemeinsam mit euch werden bewerkstelligen können! Wir hoffen dabei auf eure breite Unterstützung, um das Bootshaus und den Kraftraum wieder schrittweise öffnen zu können. Sobald wird hierzu weitere Informationen und Beschlüsse haben, melden wir uns wieder.

Auflagen zum Rudern als Individualsport

Der organisierte Sportbetrieb beim Ruderverein Lüdinghausen ist nach wie vor nicht möglich. In Anlehnung an die Regeln und Beschlüsse in Münster und Senden haben wir auch mit der Stadt Lüdinghausen Gleichartiges vereinbaren können. So wird auch hier der Dortmund-Ems-Kanal nicht als Sportstätte, sondern Bundeswasserstraße angesehen. Dies erlaubt es, Rudern als Individualsport im Einer oder ungesteuerten Zweier auszuüben, sofern die Personen dem gleichen Haushalt angehören. Alle Ordnungen des RVLH sind nach wie vor gültig, wie z.B. die Eintragung vor Fahrtbeginn ins elektronische Fahrtenbuch. Darüber hinaus gelten folgende Regeln:

  • Es ist lediglich der Zugang zu den Bootshallen und WCs im Eingangsbereich erlaubt. Die Umkleiden und Duschen dürfen nicht benutzt werden.
  • Die Benutzung des Kraftraums ist weiterhin untersagt.
  • Um die Ausübung als Individualsportler auch Außenstehenden deutlich zu machen, ist auf das Tragen von Vereinskleidung zu verzichten.
  • Vor und nach dem Rudern sind die Hände zu waschen.
  • Die allgemeinen Abstandsregeln sind einzuhalten.
  • Auf dem Bootshausgelände ist ein Mund- und Nasenschutz zu tragen, der auf dem Wasser abgelegt werden kann.
  • Nach dem Rudern werden die Griffe von Skulls und Riemen gereinigt.
  • Der Versicherungsschutz für Mitglieder bleibt bestehen.

Die "Anforderungen an Bootsobleute" unserer Ruderordnung, schränken den Nutzerkreis dieser Lockerung ein. Eine Vorgabe von Nutzungszeiten oder gar Bootsreservierungen sehen wir derzeit nicht als erforderlich. Sollten sich dennoch weitere Ruderer am Bootshaus aufhalten, gilt es eine Gruppenbildung unbedingt zu vermeiden.

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