Auf Nachfrage des NWRV bei der Staatskanzlei ist auch das Rudern im Zweier zulässig:
In dieser Woche gab es nun eine offizielle Bestätigung aus der Staatskanzlei, dass der Zweier unter Einhaltung der bekannten Abstands- und Hygieneregeln erlaubt ist. Die Regeln für eine Haushaltsgemeinschaft bleiben unverändert.
Demnach können also auch zwei Personen aus unterschiedlichen Haushalten gemeinsam ins Boot steigen. Alternativ ist auch das Rudern mit mehreren Personen desselben Haushalts möglich.
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