Nachdem so aussah, dass nichts mehr geht, gibt es nun wieder einmal eine Klarstellung für Rudersport im öffentlichen Raum / freier Natur. Dazu folgender Auszug aus der Mail des NWRV, die uns heute am späten Vormittag erreichte:

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Der seit heute geltende Lockdown beschränkt nun auch den Individualsport im Vereinskontext. Waren bis dato das Rudern im Skiff, mit einer weiteren Person oder das Ergometer-Rudern noch möglich, ist dies nun nicht mehr erlaubt. Denn die neue Version der CoronaSchVO besagt in § 9 Sport:

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Auf Nachfrage des NWRV bei der Staatskanzlei ist auch das Rudern im Zweier zulässig:

In dieser Woche gab es nun eine offizielle Bestätigung aus der Staatskanzlei, dass der Zweier unter Einhaltung der bekannten Abstands- und Hygieneregeln erlaubt ist. Die Regeln für eine Haushaltsgemeinschaft ble...

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Auf Basis der aktuellen CoronaSchVO und Klarstellungen der Staatskanzlei hat der LSB aufgezeigt, was im Sport auch während des Lockdowns möglich ist. Demnach beschränkt sich dies auf Individualsport außerhalb geschlossener Räumlichkeiten. Das heißt, es kann nur draußen Sport betrieben werden, der kein Mannschaftssport ist.

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Auf Basis der aktuellen CoronaSchVO und Klarstellungen der Staatskanzlei hat der LSB aufgezeigt, was im Sport auch während des Lockdowns möglich ist. Demnach beschränkt sich dies auf Individualsport außerhalb geschlossener Räumlichkeiten. Das heißt, es kann nur draußen Sport betrieben werden, der kein Mannschaftssport ist.

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Inzwischen ist die neue Version der CronaSchVO erschienen, die ab dem 2. November gültig ist. Für den RVLH bedeutet dies einen kompletten Lockdown des Bootshauses bis zum 30. November.

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Eigentlich wollten die Ruderer des RVLH über das letzte Wochenende eine Wanderfahrt auf der Weser unternehmen. Corona-bedingt ist das Vorhaben aber ins Wasser gefallen. Stattdessen versuchten sie sich in einer neuen Sportart: Am Samstag wurde Disc Golf gespielt.

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Seit dem 20. Juni gilt eine neue Version der Coronaschutzverordnung. Diese, sowie E-Mails des Kreissportbund Coesfeld, haben uns ermuntert weitere Lockerungen umzusetzen, die sich sowohl auf den Ruderbetrieb als auch das Vereinsleben auswirken: So können, wie gewohnt unter Auflagen, Umkleiden, Duschen und auch der Gemeinschaftsraum wieder genutzt werden. Was es dabei zu beachten gilt, ist nachfolgend aufgeführt. Die Hygienemaßnahmen sind entsprechend aktualisiert.

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In den letzten Tagen hat sich wieder einiges bezüglich "Corona" getan. So gibt es zum einen eine neue Version der Coronaschutzverordnung zum anderen haben wir wichtige Schritte in Richtung Wiedereröffnung des Kraftraums unternommen.

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Nach den ersten Lockerungen in der Corona-Schutzverordnung, die das Rudern im Freien unter bestimmten Einschränkungen wieder möglich macht, richten wir unser Augenmerk nun auf den Kraftraum. Wie bereits erwartet und kommuniziert, werden wir einige Anstrengungen unternehmen müssen, um den Raum wieder öffnen zu können. Wie das passieren kann und was dafür noch erforderlich ist, haben wir gestern in kleiner Runde mit den ersten Freiwilligen besprochen, die bei der regelmäßigen Desinfektion helfen wollen.

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