Inzwischen ist die neue Version der CronaSchVO erschienen, die ab dem 2. November gültig ist. Für den RVLH bedeutet dies einen kompletten Lockdown des Bootshauses bis zum 30. November.

Selbst wenn die CoronaSchVO Ausnahmen für den Individualsport vorsieht, gilt es dem Pandemie-Geschehen Einhalt zu gebieten. Absprachen, wer wann am Bootshaus ist, um z.B. Ergo zu fahren oder im Kleinboot zu rudern, gestalten sich schwierig. Deswegen, und auch im Sinne einer gewissen Solidarität gegenüber anderen Vereinen, bedeutet dies konkret vom 2. bis zum 30. November (egal ob allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes):

  • Keine Kraftraum-Nutzung
  • Keine Ergometer-Nutzung
  • Kein Rudern
  • Kein Hallentraining

Bitte respektiert diese Anordnung und sucht das Bootshaus in dem o.g. Zeitraum einfach nicht auf.

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